Wichtige Unfalltipps
Tipp 1
Das Gespräch mit einem unabhängigen und anerkannten Sachverständigen sollte vor dem Gespräch mit der Versicherung des Unfallgegners erfolgen! Veranlassen Sie bei dem Sachverständigen Ihrer Wahl ein Gutachten zur Beweissicherung.
Tipp 2
Achten Sie bei der Wahl des Rechtsanwalts unbedingt darauf, dass dieser im Verkehrsrecht versiert ist und Sie bei der Schadensabwicklung optimal vertreten kann. Ist die Rechtslage klar, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Rechtsanwaltskosten sowie das Honorar des Sachverständigen übernehmen.
Tipp 3
Sollten Ihnen seitens der Versicherung sogenannte Prüfberichte vorgelegt werden, raten wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Sehr oft sind diese Kürzungen nicht statthaft.
Tipp 4
Im Haftpflichtschadenfall haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen. Sofern Sie während der Unfallreparatur oder der Fahrzeug-Ersatzbeschaffung keinen Leihwagen nutzen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
Tipp 5
Sie haben das Recht, den Gutachter, den Rechtsanwalt, die Werkstatt und im Personenschadenfall den Arzt selbst zu wählen.
